Die Anfrage entstand im intensiven Austausch zwischen der Bundestagsfraktion der Linken und ICBUW. Eingegangen Ende Januar, wurde sie Mitte März d.J. von der Bundesregierung beantwortet. Nach vielen parlamentarischen Anfragen zum Thema[1] und dessen Einzelaspekten (Einsatzfälle, Abstimmungsverhalten, Schutzmaßnahmen, Rüstungszusammenarbeit u.a.m.) stellt diese Anfrage die bislang umfassendste zur Thematik Uranmunition/Uranwaffen dar, die im Bundestag gestellt wurde. Dafür ist die Antwort der deutschen Regierung besonders dürftig ausgefallen. Hier sei nur auf einige Aspekte eingegangen:
Durchgängig „übersieht“ die Bundesregierung die Komplexität der Anfrage, die auf die Radioaktivität und die chemische Toxizität von Uranmunition, auf deren potenziell schädlichen Kurz-, Mittel- und Langzeitauswirkungen abstellt. Das belegen die lapidaren, radiologisch fokussierten Antworten zu den entsprechenden Fragen (Nr. 1 und Nr. 2; auch Nr. 10, wo auf den UN-Bericht zu den Auswirkungen atomarer Strahlung verwiesen wird). So heißt es in der Antwort der Bundesregierung lediglich, dass ,,…gemäß Umweltprogramm der Vereinten Nationen und Internationaler Atomenergie-Organisation keine signifikanten Strahlenexpositionen der Bevölkerung zu erwarten‘‘ sind.
Dies lässt Zweifel an der (wiederholt vorgebrachten) Behauptung aufkommen, die Bundesregierung nähme „…die sachliche Auseinandersetzung um mögliche Auswirkungen des Einsatzes von Munition mit abgereichertem Uran sehr ernst…“ (Antwort zu Nr. 10).
Aufschlussreich wäre die Beantwortung von Frage 3 nach den Gründen für den Verzicht der Bundeswehr auf Uranmunition (und das Setzen auf die technische Wolfram-Alternative -wobei auch der Einsatz von Wolfram gesundheitliche Risiken bergen kann).
Gerade weil Deutschland insoweit „sauber“ ist, könnte es sich in der Ächtung von Uranmunition weltweit engagieren.
Die Regierungsantwort zu Frage 10 verkehrt diesen Zusammenhang: „Da die Bundeswehr nicht über Munition mit abgereichertem Uran verfügt, lassen sich …für die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Thematik…keine primären Verpflichtungen ableiten.“
Es geht aber gar nicht um „primäre Verpflichtungen“ (aus einem speziellen Verbotsvertrag o.ä.). Gefragt wäre ein deutsches Engagement gegen Uranmunition – eine besonders umweltzerstörerische Waffe, deren Einsatz – zumindest – das Vorsorgeprinzip verletzt. Das betrifft die Bereiche UN, NATO, EU ebenso wie die der Rüstungskooperation und des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens. Alle hierauf gerichteten Fragen laufen ins Leere bzw. Negative. Dabei geht die Regierung – wie auch bei früheren Anlässen – nicht auf das explizit (Fragen 10 und 11) genannte Vorsorgeprinzip ein, das den zentralen rechtlichen Ansatz für ein Infragestellen der Uranmunition bildet – auch und gerade, wenn es hinsichtlich ihrer konkreten Einsatzfolgen noch wissenschaftliche Unklarheiten geben sollte.
Typisch ist schließlich das „Abschmettern“ von Fragestellungen mit dem Verweis auf angebliches Nichtvorliegen von Informationen (Fragen Nr. 5-7 zu Lagerung und [zivilem] Einsatz von DU-Munition auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland). Dies zeigt erneut, dass seitens der Bundesregierung weiter kein Interesse daran besteht, sich konstruktiv und kritisch mit dem Thema Uranwaffen auseinanderzusetzen, was die Aufklärungsarbeit von ICBUW umso wichtiger macht.
(Manfred Mohr)
[1]Übersicht zu den parlamentarischen Anfragen (Auswahl):
- ,,Moorbrand in Meppen‘‘, Drucksache 19/5829, 19.11.2018.
- ,,Anfrage zum deutschen Abstimmungsverhalten zur UN-Resolution: die Auswirkungen des Einsatzes von Uranmunition‘‘, 22. Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger(Bündnis 90/ DIE Grünen), S. 17, Drucksache 19/6212, 30.11.2018.
- ,,Einsatz von Uranmunition durch die US-Armee im Syrien-Krieg‘‘, Drucksache 18/10623, 13.12.2016.
- ,,Toxische Wirkung der panzerbrechenden Munition der Bundeswehr‘‘, Drucksache 18/6624, 10.11.2015.
- ,,Kenntnisstand der Bundesregierung über den Einsatz von und den Schutz vor DU-Munition‘‘, Drucksache 17/3777, 15. 11. 2010.
- ,,Lagerung und Einsatz von Uranmunition und die Auswirkungen für die Bevölkerung‘‘ , Drucksache 16/8992, 25. 04. 2008.
- ,,A-10 „Thunderbolt 11″-Kampfflugzeug und radioaktive Munition´´, Drucksache 11/3972, 13.02.89.