
Umweltzerstörung durch Krieg – Aktuelles
Der Artikel ‘‘Kriegsopfer Umwelt‘‘, verfasst von ICBUW-Sprecher Prof. Manfred Mohr und veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ,,Politische Ökologie‘‘, befasst sich mit den gravierenden Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf die Umwelt und schildert die sich aktuell dazu vollziehenden Entwicklungen in der internationalen Politik. Zudem bietet er einen Einblick in die rechtlichen Normen und Vorgaben, welche Ansätze bieten für die Auseinandersetzung mit dem Thema.
Insbesondere in Zeiten, in denen der Schutz des Klimas zunehmend immer drängender in den Fokus der internationalen Gemeinschaft rückt, erscheint eine Befassung mit diversen umweltzerstörerischen Faktoren, wie der Umweltzerstörung durch Krieg, unausweichlich. Die gewaltsamen und bewaffneten Auseinandersetzungen in Kriegen fordern nicht nur viele Menschenleben, sondern schaden auch auf mannigfaltige Art und Weise der Umwelt und deren Biodiversität. Der Zusammenhang zwischen dem Verlust von Biodiversität, der Verschmutzung der Umwelt und Konflikthandlungen war stets klar, aber fand zuvor keine größere Anerkennung. Neuerdings wird Umweltschutz in Verbindung mit bewaffneten Konflikten unter dem Begriff ‘‘PERAC‘‘ zusammengefasst.
Der Artikel behandelt den Fall von Uranmunition als Beispiel für Umweltzerstörung durch Krieg in Gestalt gefährlicher, toxischer ,,Kampfrückstände‘‘. Rechtliche Vorgaben für die Behandlung dieser Thematik ergäben sich aus dem Humanitären Völkerrecht, dem Umweltrecht und dem Menschenrechtsschutz. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Vorsorgeprinzip (precautionary principle/approach).Bei der menschenrechtlichen Annäherung steht schließlich der Opferschutz im Mittelpunkt, so wie er – zusammen mit der Umweltsanierung – seinen Niederschlag im Atomwaffenverbotsvertrag gefunden hat.
In diesem Jahr wurden bereits verschiedene Initiativen lanciert, die sich mit der Bewältigung des Problems „PERAC“ befassen. Bereits 2016 und 2017 wurden von der UN-Umweltversammlung UNEA Resolutionen hierzu, der Vermeidung von Umweltverschmutzung in den von bewaffneten Konflikten und Terrorismus betroffenen Gebiete verabschiedet.
Das Conflict and Environment Observatory (CEOBS) meldet soeben, dass ein dem IUCN-Kongreß vorliegender Antrag dazu auffordert, den sich stetig weiterentwickelnden Rechtsrahmen zum Umweltschutz in bewaffneten Konflikten zu unterstützen. Der Weltnaturschutzkongress der IUCN, der dieses Jahr im Juni hätte stattfinden sollen, wo der Antrag vorgestellt werden sollte, wurde jedoch aufgrund der Covid-19-Pandemie auf Januar 2021 vertagt. Der Antrag legt das Augenmerk vor allem auf die Bewahrung der Biodiversität im Laufe von und nach bewaffneten Konflikten.
Die UN-Völkerrechtskommission (ILC) hat vorheriges Jahr in erster Lesung den Entwurf von 28 allgemeinen Rechtsgrundsätzen bezogen auf ‘‘PERAC‘‘ beschlossen, der im Jahre 2021 fertiggestellt werden soll.
Die tatsächliche Umsetzung der im nächsten Jahr festzulegenden Prinzipien bleibt mit Spannung zu erwarten, weil sie eine Schlüsselrolle in der Bewältigung von ‘‘PERAC‘‘ einnehmen werden.
(Eliah Buchholz)